AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Agenda-App, die von Andrew Ogbeide Ebare, Im Jagdfeld 52, 41464 Neuss, Deutschland betrieben wird. Die AGB gelten für die Dienste, die über die mobile Agenda-App zur Verfügung gestellte werden.

 

(2) Das Angebot von Agenda-App richtet sich an Handwerker, Freiberufler und andere Unternehmer in Sinne des § 14 BGB. Agenda-App ist berechtigt, vom Nutzer einen geeigneten Nachweis darüber zu verlangen, dass er bei Nutzung der Plattform in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Nutzer kann Dritte über die Plattform in seinem Unternehmen einbinden. Solchen Dritten steht der gesamte Funktionsumfang der mobilen Agenda-App wie einem regulären Mitarbeiter zur Verfügung. Sie gelten jedoch grundsätzlich ebenfalls als Nutzer im Sinne dieser AGB und müssen die Geltung dieser AGB und der Datenschutzerklärung bestätigen.

 

(3) Für den Nutzungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden vom Dienstleister nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Nutzers seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

(4) Für den Download der Agenda-App von einem Drittanbieter zur Nutzung der Plattform auf mobilen Endgeräten, etwa über den Apple AppStore (für iOS-Endgeräte) oder den Google Play Store (für Android-Endgeräte) gelten neben diesen AGB die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters, insbesondere die Apple AppStore bzw. Google App Store Bedingungen. Sofern zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter ein selbständiges Vertragsverhältnis zustande kommt, wird dieses durch diese AGB und den zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Nutzungsvertrag nicht berührt.

 

2. Vertragsschluss, Vertragsmodell und Vertragsänderungen

 

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung und damit die Akzeptanz dieser AGB und der Datenschutzerklärung durch den Nutzer voraus. Mit der Annahme der AGB und dem Einverständnis in die Datenschutzerklärung bestätigt der Nutzer, diese gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese als elementare Vertragsbestandteile. Des Weiteren schließen die Vertragspartner einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, der Näheres zum Umgang des

Dienstleisters mit den durch den Nutzer überlassenen personenbezogenen Daten regelt, insbesondere die Pflicht des Dienstleisters, mit den überlassenen Daten nur nach Weisung des Nutzers umzugehen.

 

(2) Der Nutzungsvertrag kommt erst mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine ausdrückliche Bestätigung des Dienstleisters gegenüber dem Nutzer in Textform (per E-Mail) zustande. Es besteht kein Anspruch seitens des Nutzers auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages. Dem Dienstleister steht es frei, ob er das Angebot des Nutzers annimmt oder ablehnt.

 

(3) Es stehen drei verschiedene Nutzungsmodelle zur Verfügung. Jedes Nutzungsmodell ermöglicht die volle Nutzung der Agenda-App und der damit einhergehenden Funktionen. Die Modelle sind an die Anzahl der Nutzer gebunden und unterscheiden sich lediglich in der Höhe der einmaligen Grundgebühr sowie der monatlichen Gebühr. 

Die Basic-Version richtet sich an Unternehmen mit maximal fünf potentiellen Nutzern und die Standard-Version richtet sich an Unternehmen mit maximal zehn Nutzern. Mit der Premium-Version ist die Anzahl der Nutzer uneingeschränkt.

 

(4) Der Nutzer kann Zugänge zur Plattform für eigene Mitarbeiter anlegen. Die einzelnen Mitarbeiter-Zugänge werden vom Nutzer verwaltet und überwacht. Die Anzahl der Nutzer kann vom Dienstleister (Agenda-App) bzw. Unternehmen limitiert werden oder an die nächsthöhere Version (Standard oder Premium) in Abhängigkeit der momentanen Anzahl der Nutzer kostenpflichtig geknüpft werden.

 

(5) Der Dienstleister ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Nutzer per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Nutzer der Neufassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 

 

(6) Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Nutzer bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Neufassung der AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen

Bedingungen fort, jedoch kann vom Dienstleister mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich gekündigt werden.

 

3. Leistungen des Dienstleisters (Agenda-App)

 

(1) Agenda-App ist eine App, die sich als mobiles Planungs- und Verwaltungstool an solche Dienstleistungsfirmen richtet, deren Arbeitsbereiche vor allem außerhalb ihres Firmensitzes liegen. Agenda hat drei Hauptfunktionen.

a) Objekte und deren Dienstleister anlegen,

b) Termine anlegen und bearbeiten,

c) Individuelle Zeiterfassung eines jeden Mitarbeiters.

Durch die Einbindung von Mitarbeitern und sonstigen Dritten können Informationen zu einem Arbeitsauftrag gebündelt, dokumentiert und den richtigen Beteiligten bereitgestellt werden. 

 

(2) Der Dienstleister wird dem Nutzer die Agenda-App während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. Abs. 7 unten) betriebsbereit über das Internet zur Nutzung überlassen. Eine lokale Installation von Software auf dem IT-System des Nutzers erfolgt nicht. Der Funktionsumfang der Agenda-App bzw. Umfang der Dienste sind bei allen Preismodellen gleich. Die Anzahl der Nutzer ergeben sich im Einzelnen – gestaffelt nach Basic-, Standart- und Premium-Modelle des Angebots – aus der jeweils gültigen Beschreibung des Angebots auf der Website des Dienstleisters (https:/www.agenda-app.com).

Updates der Plattform werden allen Nutzern während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt wird.

 

(3) Darüber hinaus stellt der Dienstleister dem Nutzer während der Vertragslaufzeit Speicherplatz auf einem virtuellen Datenserver in einem Rechenzentrum zur Speicherung seiner über die Agenda-App verarbeiteten Daten und Inhalte zur Verfügung (Hosting). Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz ist für den Nutzer uneingeschränkt, unabhängig von der genutzten Version (Basic, Standard, Premium). Den Dienstleister treffen hinsichtlich der vom Nutzer übermittelten und verarbeiteten Daten und Inhalte keine über das Hosting hinausgehenden Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ist und bleibt der Nutzer selbst verantwortlich.

 

(4) Anspruch auf die Nutzung der Plattform hat nur der jeweils registrierte Nutzer. Eine Überlassung des Accounts an nicht registrierte Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Nutzer an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Bei unbefugter Gestattung oder Einräumung der Nutzungsmöglichkeit an nicht autorisierte Dritte ist der Dienstleister insbesondere zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Nutzer berechtigt.

 

(5) Der Dienstleister gewährleistet eine Verfügbarkeit der Agenda-App (inklusive des Zugriffs auf die vom Nutzer gespeicherten Daten) am Übergabepunkt von 98 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegen, dem Nutzer nicht über die Agenda-App zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Agenda-App aufgrund von

a) Fehlbedienung oder vertragswidriger Verwendung durch den Nutzer,

b) geplanten und vorab angekündigten Wartungsarbeiten, 

c) technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters (z.B. bei der Internetanbindung außerhalb des Rechenzentrums) oder höherer Gewalt 

nicht erreichbar ist. Der Dienstleister wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und dem Nutzer diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens zwei (2) Wochen ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.

 

(6) Der Dienstleister (Agenda-App) kann den Zugang zur Nutzung der Agenda-App für einzelne oder alle Nutzer zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Der Dienstleister (Agenda-App) wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Nutzer angemessen Rücksicht nehmen, die Nutzer über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.

 

(7) Der Dienstleister passt den Funktionsumfang der Agenda-App und der einzelnen Versionen regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderten Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für den Nutzer zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Der Dienstleister wird den Nutzer über solche Änderungen vorab per E-Mail oder über die Plattform informieren.

 

4. Nutzerpflichten

 

(1) Der Nutzer hat im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die der Nutzer bei seiner Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist der Nutzer verpflichtet, diese Angaben unverzüglich per E-Mail an support@agenda-app.com zu melden. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren. Er wird auch seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung instruieren.

 

(2) Für eine störungsfreie Nutzung der Agenda-App und aller zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste (insbesondere für die Aktualisierung des Datenbestandes) wird eine zuverlässige Internetverbindung vorausgesetzt. Es obliegt dem Nutzer, eine ausreichende Internetverbindung herzustellen und aufrecht zu erhalten. Der Nutzer ist auch im Übrigen für die Einhaltung der jeweils aktuellen technischen Systemvoraussetzungen verantwortlich; diese sind auf der Website des Dienstleisters beschrieben sowie in den App Stores dargestellt.

 

(3) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass auf seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner Endgeräte und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Vor einem Upload von Daten und Inhalten auf die Plattform wird der Nutzer diese auf Virenfreiheit und Freiheit von sonstiger Schadsoftware prüfen.

 

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Agenda-App die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Daten oder Inhalte auf der Plattform abzulegen oder über die Kommunikationsfunktionen der Agenda-app zu verbreiten.

 

(5) Der Nutzer verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Agenda-App oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. 

 

(6) Bei einem Verstoß des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften oder seine vertraglichen, insbesondere in dieser Ziffer 4 geregelten Pflichten sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist der Dienstleister berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend zu sperren. Bei der Entscheidung über die Sperrung wird der Dienstleister die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen. Der Dienstleister wird den Nutzer über die Sperre möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit die rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Der Nutzer wird den Dienstleister von allen Schäden, Kosten und sonstigen Ansprüchen Dritter, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer beruhen, freistellen; dies gilt nicht, sofern den Nutzer kein Verschulden trifft. Weitergehende Rechte des Dienstleisters bleiben unberührt.

 

5. Vertragslaufzeit

 

(1) Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über die Nutzung der Basic-, Standard- oder der Premium-Version hat der Nutzer die Möglichkeit, die kostenpflichtige Version während einer Testphase von 14 Tagen kostenfrei zu nutzen. Eine Kündigung der Testphase ist nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine kostenfreie Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Der Abschluss eines vergütungspflichtigen Vertrages liegt im freien Ermessen des Nutzers und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung. Sofern der Nutzer diese Zustimmung bis zum Ende der Testphase nicht erteilt hat, wird der Nutzer-Account (Unternehmen) nach Ablauf der 14-tägigen Testphase automatisch eingefroren. Dies bedeutet, dass ein Vertragsverhältnis für die während der Testphase genutzten Accounts zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen werden kann. Alle bis dahin genutzten Accounts bleiben in der Datenbank des Dienstleisters für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ablauf der Testphase erhalten. Nach diesem Zeitraum bleibt werden diese gelöscht. Ist der Nutzer von der Agenda-App überzeugt und möchte die App nach der 14-tätigen Testphase weiterhin nutzen, ist eine Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über die Nutzung der Basic, Standard- oder der Premium-Version möglich.

 

(2) Der Vertrag über eine kostenpflichtige Version der Plattform kommt erst mit Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Dienstleister zustande. Er läuft für die vereinbarte Vertragsdauer (ein Vertragsjahr). Der Vertrag über die Basic-, Pro- oder Premium-Version verlängert sich jeweils automatisch um die bei Abschluss vereinbarte Vertragsdauer (ein Jahr), sofern der Vertrag nicht zum Vertragsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

 

(3) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere dann vor, wenn sich der Nutzer mit der Nutzungsgebühr für einen entgeltlichen Vertrag länger als zwei Monate in Verzug befindet oder wenn er in sonstiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch den Dienstleister nicht innerhalb von einer Woche einstellt. Kündigt der Dienstleister den Nutzungsvertrag wegen eines wichtigen Grundes aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers, werden dem Nutzer vorausgezahlte Nutzungsgebühren nicht erstattet.

 

(4) Der Dienstleister kann den Nutzungsvertrag auch dann mit einer Frist von einem Monat zum (Kalender-)Quartalsende außerordentlich kündigen, wenn er sich entschließt, die Agenda-App als Ganzes, endgültig einzustellen. Vorausgezahlte Nutzungsgebühren werden dem Nutzer in diesem Fall anteilig erstattet.

 

(5) Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an support@agenda-app.com eingereicht werden.

 

(6) Bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages hat der Nutzer die Möglichkeit, die von ihm auf der zur Verfügung gestellten Hardware gespeicherten Daten und Inhalte bei Android im Ordner „Download“ und bei iOS im Ordner „Fotogalerien“ abzurufen. Der Dienstleister ist – vorbehaltlich einer entsprechenden Gestattung in diesen AGB – weder berechtigt noch verpflichtet, die Daten und Inhalte des Nutzers über den genannten Zeitraum hinaus zu speichern, zu archivieren und/oder für den Zugriff durch den Nutzer vorzuhalten. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung des Nutzungsvertrages durch Löschung des Accounts können die Daten und Inhalte auch aus dem Backup-System des Dienstleisters nicht wiederhergestellt werden.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Nutzung der Plattform im Rahmen der 14-tägigen Testphase ist für den Nutzer kostenfrei.

 

(2) Die Höhe der vom Nutzer zu bezahlenden Nutzungsgebühr für die Nutzung der Basic-Version, Pro-Version oder der Premium-Version der App ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Abschlusses des entsprechenden Vertrages aktuellen Preisverzeichnis des Dienstleisters Agenda-App, das hier abgerufen werden kann: https://agenda-app.com/#Preise Die Höhe der Nutzungsgebühr wird dem Nutzer im Zeitpunkt der kostenpflichtigen Buchung außerdem angezeigt. Während der Laufzeit der initialen 14-tägigen Testphase besteht noch keine Vergütungspflicht. Die Vergütungspflicht beginnt erst mit Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages nach Ende der Testphase.

 

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung für einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag erfolgt unabhängig von der genutzten Version jeweils zum Ende eines Vertragsmonats – wobei sich der Beginn eines Vertragsmonats nach dem Datum des Vertragsabschlusses richtet – und zwar entweder per (SEPA-)Lastschrift oder per Rechnung. Der zu zahlende Tarif richtet sich nach der jeweils aktuellen Anzahl der zu nutzenden Accounts innerhalb eines Unternehmens. Sollten sich mit der Anzahl der zu nutzenden Accounts auch die Version und somit der zu zahlende Tarif ändern, so wird diese Änderung mit dem darauffolgenden Monat gültig.

Die Zahlung für einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag ist jeweils monatlich zu tätigen, da diese sich nach der Art der genutzten Version richtet. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus zu Beginn der Vertragsperiode, und zwar entweder per (SEPA-)Lastschrift oder per Rechnung.

 

 

(4) Zahlungsmethoden: Der Dienstleister ist berechtigt, die vereinbarte Nutzungsgebühr mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der seit der letzten Erhöhung eingetretenen Kostensteigerungen (z.B. der Rechenzentrumskosten) angemessen zu erhöhen, um seine belegbaren Mehrkosten abzudecken. Eine solche Preiserhöhung wird der Dienstleister dem Nutzer per E-Mail oder über die Agenda-App mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen. Übersteigt die neue Nutzungsgebühr die bisherige Nutzungsgebühr um mehr als 10%, kann der Nutzer den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, setzt sich der Vertrag fort; die neue Nutzungsgebühr gilt dann ab Beginn des nächsten Vertragsmonats. Auf diese Wirkung wird der Dienstleister den Nutzer bei Mitteilung der Preiserhöhung hinweisen. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, wird die Kündigung zum Ende des laufenden Vertragsmonats gültig.

 

7. Nutzungsrechte

 

(1) Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der zugrunde liegenden App, (Agenda-App und den durch den Dienstleister generierten oder dort zur Verfügung gestellten Daten und Inhalten) verbleiben im Verhältnis zum Nutzer ausschließlich beim Dienstleister bzw. seinen Lizenzgebern.

 

(2) Der Dienstleister räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die vom Dienstleister zur Erbringung seiner Dienste bereitgestellte Agenda-App bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser AGB für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen Die bestimmungsgemäße Nutzung der Agenda-App ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der agenda-app.com Website.

 

(3) Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung (in jeder Form) einschließlich der Vermietung, zur Bearbeitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung (im Intranet oder Internet) sowie zur Nutzung der Agenda-App für oder durch Dritte verbleiben beim Dienstleister bzw. seinen Lizenzgebern.

 

8. Datenschutz

 

(1) Der Dienstleister wird die personenbezogenen Daten des Nutzers zu Zwecken der Vertragserfüllung verarbeiten und nutzen. Eine Auswertung der Daten zur Analyse des Nutzerverhalten und zur Verbesserung der Agenda-App und der über die Agenda-App angebotenen Dienste erfolgt ausschließlich nach Anonymisierung oder Aggregierung der Daten, die den Personenbezug entfallen lässt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung, sofern eine andere gesetzliche Legitimationsgrundlage die Weitergabe gestattet oder wenn der Nutzer zuvor seine Einwilligung erteilt hat.

 

(2) Übermittelt und verarbeitet der Nutzer im Rahmen seiner Nutzung der Agenda-App personenbezogene Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. seiner Mitarbeiter, Azubis etc.), ist er Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes. Der Nutzer stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch den Dienstleister einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Nutzer bestätigt, dass er autorisiert ist, den Dienstleister mit der Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten zu beauftragen und dem Dienstleister diese Daten zu diesem Zweck zu überlassen. Er wird betroffene Personen, z.B. seine Mitarbeiter, Azubis, etc. im gesetzlich notwendigen Rahmen über die Weitergabe und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Dienstes unterrichten.

 

(3) Da der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Vertragspartner hierfür im Rahmen der Registrierung des Nutzers eine gesonderte Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung. Der Dienstleister wird personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Weisungen des Nutzers verarbeiten und nicht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden

 

9. Mängelhaftung

 

(1) Der Dienstleister übernimmt die Gewähr dafür, dass die über die Plattform erbrachten Dienste der Beschreibung auf der Website entsprechen und frei von Schutzrechten Dritter sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Plattform durch den Nutzer verhindern oder einschränken. Keinen Mangel stellen insbesondere solche Beeinträchtigungen der Plattform oder Dienste dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Nutzers, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers stammenden Umständen resultieren.

 

(2) Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird der Nutzer den Dienstleister hierüber unterrichten. Mängel werden vom Dienstleister während der Laufzeit des Nutzungsvertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Nutzer einen wichtigen Grund dar, so ist er berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Nutzers bleiben unberührt. Schadensersatz leistet der Dienstleister nur in den Grenzen der Ziffer 10 unten.

 

(3) Falls Dritte bezogen auf die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Dienste Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen den Nutzer geltend machen, wird der Nutzer den Dienstleister hierüber unverzüglich unterrichten. Der Dienstleister ist berechtigt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht der Dienstleister von dieser Berechtigung Gebrauch, was in seinem Ermessen liegt, wird der Nutzer dem Dienstleister in angemessenem Umfang bei der Verteidigung gegen die Ansprüche des Dritten unterstützen. Der Nutzer wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen. Im Übrigen gilt Absatz 2 oben für Rechtsmängel entsprechend.

 

10. Haftung

 

(1) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb seines Verantwortungsbereichs, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen oder das Scheitern eines Uploads aufgrund unzureichender Internetverbindung des Nutzers, hat der Dienstleister nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Nutzer diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.

 

(2) Der Dienstleister haftet nicht für die über seine Plattform bereitgestellten und veröffentlichten Daten und Inhalte. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der durch die Nutzer hochgeladenen Daten und Inhalte sind allein die Nutzer selbst verantwortlich. Der Dienstleister macht sich solche fremden Daten und Inhalte der Nutzer auch nicht zu Eigen.

 

(3) Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Gegenständen, haftet der Dienstleister abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn er solche Mängel zu vertreten hat.

 

(4) Erbringt der Dienstleister gegenüber dem Nutzer Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B. die Gestattung der Nutzung der Agenda-App im Rahmen  der unentgeltlichen Testphase, haftet der Dienstleister insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

 

(5) Im Übrigen leistet der Dienstleister Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

– in allen anderen Fällen nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Nutzer deshalb vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

 

(6) Bei einem verschuldeten Datenverlust haftet der Dienstleister nur für den Schaden, der auch durch regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre, es sei denn der Dienstleister hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Gehen Daten oder Inhalte bereits im Zuge des Uploads bzw. auf dem Weg zum Dienstleister verloren, übernimmt der Dienstleister hierfür keine Verantwortung.

 

(7) Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

11. Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

 

(3) Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Nutzer an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Dienstleister an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne der §g 15 ff. AktG, ist auch ohne Zustimmung des Nutzers möglich.

 

Datum: 30.12.2021